Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Wenn der Staat jemanden willkürlich inhaftiert, bedeutet das nicht nur, dass eine Person zufällig und wahllos auf der Straße festgenommen wird. Willkürlich kann in diesem Fall auch bedeuten, dass die Festnahme nicht mit den Gesetzen übereinstimmt oder das Gesetz selbst ungerecht ist. In Deutschland und dem Rest der EU gilt zum Glück Artikel 9 der Menschenrechte. Allerdings wird dieser manchmal nicht befolgt. Der neueste Fall ist wohl die Festnahme des Wikileaks-Gründers Assange. Dieser wird nun seit Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London festgehalten. Genau genommen lebt er freiwillig in der Botschaft, allerdings fürchtet er, dass er, falls er das Gebäude verlässt, sofort festgenommen wird. Gründe für seine Annahme sind, dass die Enthüllungsplattform Wikileaks interne Dokumente der US-Armee veröffentlichte und ihm somit ein Strafprozess in den USA drohen würde. Außerdem wurde ihm in Schweden eine Vergewaltigung vorgeworfen, den Vorwurf hat er aber kategorisch abgestritten. Er sagte, dies sei Teil eines Komplotts gegen ihn, da er Ärger in den Vereinigten Staaten habe. Großbritannien versuchte ihn Schweden zu übergeben, weswegen er in die ecuadorianische Botschaft floh und um Asyl bat. Dieses wurde ihm 2012 gewährt. Seitdem verließ er das Gebäude nicht mehr. Anfang 2016 forderte eine Gruppe des UNO-Menschenrechtrats eine Wiederaufnahme seines Falles, da seine Lebensumstände einer willkürlichen Verhaftung ähnlich seien und somit gegen das Menschenrecht Artikel Nr. 9 verstoßen würde. Es kam sogar zu einem Gespräch zwischen Assange und einer schwedischen Staatsanwältin, die Verhandlungen versanken aber gegen Ende des Jahres im Chaos, da der Wikileaks-Gründer erneut durch veröffentlichte Dokumente auffällig wurde. Es kamen immer absurdere Gerüchte über ihn auf, er wäre ein russischer Agent, er wäre entführt worden, Wikileaks wäre von Geheimdiensten übernommen worden, er wurde sogar als tot bezeichnet. Ganz kurz kam auch das Gerücht auf, er wäre von Pamela Andersson ermordet worden, was sich aber ziemlich schnell als falsche Fährte erwies. Ende des Jahres wurden dann die Gerüchte aufgelöst: Assange lebt! Für Assange waren Mitte Januar die Wahlen des ecuadorianischen Präsidenten sehr wichtig, da von dem späteren Ergebnis sein Asyl abhängig war. Zum Glück oder für manche Leute zum Bedauern, das ist Ansichtssache, fiel die Wahl zu seinen Gunsten aus. Zurück zum Artikel Nr. 9: Eine willkürliche Verhaftung gehört zur Praxis einer Diktatur. Sie dient dann zur Einschüchterung der Gegner. Wenn in einem Land der Artikel Nr.9 gilt, dann darf niemand ohne einen richterlichen Beschluss länger als 24h festgehalten werden. Ist die Frist abgelaufen, so muss der Verdächtige entweder freigelassen oder einem Richter vorgeführt werden, der dann entscheidet, ob der Verdächtige in Untersuchungshaft kommt. Die Untersuchungshaft darf sich auch nicht zulange ziehen. Der Artikel 9 gilt nicht in allen Ländern, in der ganzen EU (auch in Großbritannien) gilt er aber, so dass wir, die hier leben, beruhigt durch die Straßen gehen können und uns keine Gedanken über eine zufällige und wahllose Festnahme machen müssen.
Paulina Schick (9A)
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