Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Sogar in Europa gilt sie heutzutage noch als verbreitete Selbstjustiz: Die Blutrache. Was für uns grausam und weltfremd klingt, ist auf vielen Teilen dieser Welt noch gesetzgebend. Diese Menschen oder auch „Rächer“ beziehen sich auf eine andere Rechtsauffassung, die sie ihrer Religion, Kultur oder ihren Traditionen zuschreiben. Die für uns unverständlichen, von kulturellen Motiven geleitete Tat, sorgt immer wieder für Aufruhr, Schock und Empörung und versetzt die verfolgten Menschen in unvorstellbare (Todes-)Angst und Gefahr.

Dabei ist die Blutrache nur eine der vielen Paralleljustizen, die offiziell verboten sind und die man versucht mithilfe der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu stoppen. Einen fairen und gerechten Prozess vor Gericht soll dabei für jeden möglich sein.

Deshalb hat jeder Mensch das Recht vor dem Gericht verteidigt zu werden, egal ob schuldig oder nicht. Dieses Recht findet sich in einem ähnlichem Wortlaut im 8. Artikel der Menschenrechte wieder. In diesem Artikel wird festgelegt, dass jeder Beschuldigte vor Gericht durch einen Pflichtverteidiger verteidigt wird, um gleiche Voraussetzungen für einen fairen Prozess zu gewährleisten.

Bei Verhandlungen ist ein Anwalt fast immer Pflicht. Es ist wichtig anzumerken, dass ein Anwalt mehr Erfahrung und sowie weitreichendere Möglichkeiten (wie z.B. Akteneinsicht) hat, und somit kann er eine bessere Verteidigung ermöglichen. Ein Anwalt kostet Geld – Geld das nicht jeder, der auch beschuldigt wird, hat. Daraus folgt, um keine Vorteile für eine gewisse Person zu schaffen, dass jeder, der in Untersuchungshaft sitzt oder mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen muss, einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt bekommt. Verliert der Angeklagte den Prozess jedoch, muss er die Kosten für den Anwalt übernehmen, da er zu recht beschuldigt wurde.

Das Recht auf Verteidigung ist deshalb so wichtig, dass eine gerechte und faire Verhandlung für jeden statt finden kann – unabhängig von seiner gesellschaftlichen Stellung, seines Vermögens oder seiner Schuld. Dieser Artikel schützt die Wahrung der nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechten einer Person, falls diese verletzt werden.

Julia Zimmermann (MSS12)

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