Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
So lautet Artikel 7 der Menschenrechte. Das bedeutet, dass jeder Mensch, egal welcher Herkunft, welcher Hautfarbe oder welcher Religion vor dem Gesetz gleich behandelt werden muss. Und das ist auch gut so. Doch nicht immer und überall gab/gibt es die Gleichheit vor dem Gesetz.
Hier ein Beispiele, wann und wo es mal nicht so war:
In den 1960er Jahren gab es in den USA die sogenannte Rassentrennung. Das bedeutete, Personen mit schwarzer Hautfarbe wurden stark benachteiligt in der Gesellschaft. Wenn ein Schwarzer eine Straftat begangen hatten, wurde gar nicht erst überlegt, ob er nicht vielleicht doch nur eine Geldstrafe zahlen müsste, sondern er bekam gleich eine Freiheitsstrafe. Abgeschafft wurde die Rassentrennung mit dem Civil Rights Act von 1964. Doch noch heute ist eine Trennung zwischen „Weißen“ und „Schwarzen“ in der amerikanischen Gesellschaft zu spüren.
Paul Thorand (5B)
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