Artikel 6: Anerkennung als Rechtsperson
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Jeder Mensch ist von Geburt an rechtsfähig. Das bedeutet, dass er Träger von bestimmten Rechten ist. So kann er zum Beispiel erben, klagen und Verträge abschließen, muss aber im Gegenzug auch Pflichten erfüllen, wie das Zahlen von Steuern. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erkennt dieses Recht allen natürlichen Personen, also jedermann, zu. Es wird keine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigkeit, Hautfarbe oder Rasse gemacht. Menschen dürfen nicht als bloße Rechtsobjekte behandelt werden, sie können ihre Ansprüche und Rechte dementsprechend gerichtlich durchsetzen. Die Rechtsfähigkeit kann einem Menschen nicht von einem anderen Menschen genommen werden, sondern endet ausschließlich mit dem Tod.
Etwas anders ist die Rechtsfähigkeit von juristischen Personen anzusehen. Juristische Personen sind zum Beispiel eingetragene Vereine oder Stiftungen mit rechtlicher Selbständigkeit. Sie müssen ihre Rechtsfähigkeit von der Rechtsordnung verliehen bekommen und können dadurch Träger eigener Pflichten und Rechte sein. Diese Art der Rechtsfähigkeit kann einer juristischen Person entzogen werden, was zur Folge hat, dass sie aus dem entsprechenden öffentlichen Register gelöscht wird.
Aileen Burkhard (MSS12) und Marie Sattler (MSS12)
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