Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Mit Artikel 30 endet unser Projekt „30 Tage – 30 Menschenrechte“. Jetzt ist es an euch, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte ständig präsent bleiben und Einzug finden in das tägliche Handeln von jedem von uns.

Oft scheint es, als sei das Einhalten der Menschenrechte nur ein Problem von weit entfernten Entwicklungsländern, doch die Wahrheit ist, dass uns Menschenrechtsverletzungen auch in Deutschland alltäglich begegnen können. Dabei spreche ich von Rassismus, mangelnder Gleichberechtigung oder erniedrigender Behandlung anderer Personen durch z.B. Mobbing. Es ist einfach, Missstände zu ignorieren und die Verantwortung von sich zu schieben. Doch die bedingungslose Einhaltung der Menschenrechte kann nur erreicht werden, wenn sich jeder Mensch in seinem Umfeld dafür einsetzt.

Sarah E. Kühn (10C)

Teile den Beitrag: