Artikel 3: Recht auf Leben und Freiheit
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Was bedeutet es eigentlich „sicher“ und „frei“ leben zu können?
Oft haben wir das Gefühl eingeschränkt zu werden und fühlen uns unsicher, auch wenn es vielleicht „nur“ soziale oder gesellschaftliche Unsicherheiten sind.
Glücklich und dankbar für das eigene Leben zu sein und sich seiner Freiheiten bewusst zu sein; nur wenige Menschen schätzen und realisieren dieses Glück.
Sie stellen ihr eigenes Leben und ihre Freiheit als Selbstverständlichkeit dar, was es in gewisserweise auch sein sollte. Die Hintergründe dafür können so unterschiedlich wie ihre Unsicherheiten selbst sein. Diese Probleme und Ängste sind mit diesem Artikel der Menschenrechte nicht gemeint.
Es geht um die Freiheit eines Menschen, die durch niemanden und nichts eingeschränkt werden darf. Man hat aus vergangen Ereignissen gelernt und versucht mit diesem Artikel, bzw. mit allen 30 Menschenrechten so etwas in Zukunft zu verhindern. Die Nationalsozialisten haben zahlreichen Personengruppen das Recht auf Leben aberkannt: Beispielweise Behinderten, Homosexuellen, Menschen mit schwarzer Hautfarbe, Juden. Aufgrund dieser schrecklichen Erfahrung der Nazi-Diktatur enstand der 3. Artikel der Menschenrechte.
Man meint, dieses Menschenrecht scheint gewährleistet, vor allem hier in Deutschland, aber leider ist die Zahl derer, denen dieses Menschenrecht verwehrt bleibt, größer als zunächst angenommen.
Menschen, die in täglicher Konfrontation mit und in Angst vor dem Krieg leben müssen. Ihnen wird das Recht auf Leben und Freiheit verwehrt. Sie sind eingeschlossen in ihren Häusern, ihrer Angst. Sie werden von niemanden mehr beschützt, weder von Polizei, Recht oder Staat. Von einem sicherem und freiem Leben kann man hier nicht mehr sprechen.
Auch in Europa gibt es Fälle, in denen Zivilisten grundlos festgenommen und ihrer Freiheit entzogen werden. Beispielsweise in der Türkei wird immer noch gegen friedliche Regierungskritiker vorgegangen, basierend auf dem Machtstreben einer Person oder Gruppe. Diesen Trend der Unterdrückung und des rücksichtlosen Handelns beschreibt auch der Generalsekretär von Amnesty Deutschland, Markus Beeko, in seinem Fazit zu 2016.
Die Menschenrechte sollen dazu dienen, uns Menschen zu beschützen und ein uneingeschränktes Leben zu wahren, aber leider müssen wir immer wieder feststellen, dass dies leider nicht der Realität entspricht.
In diesem Artikel ist das grundlegendste aller Dinge festegelegt, unser Leben, und, dass wir es bedingungslos und uneingeschränkt leben können. Trotzdem, und das ist unvorstellbar, ist es nicht einmal annähernd für alle Menschen grundlegend.
Julia Zimmermann (MSS12)
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