- Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
- Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
- Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Jeder hat das Recht auf Bildung, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Der Unterricht muss so gestaltet sein, dass die allgemein gültigen Standards vermittelt werden. Der Unterricht muss außerdem tolerant gegenüber allen Menschen sein. Jeder hat das Recht seine Schule und seine Schulart selbst zu wählen. Hat man sich allerdings erst einmal seine Schule und Schulart ausgesucht, muss man am Unterricht teilnehmen, denn fast in allen Ländern Europas gibt es eine sogenannte „Schulpflicht“.
Weltweit können ca. 263 Millionen Kinder nicht zur Schule gehen. In Afrika z.B. gehen viele Kinder nicht zur Schule, da entweder die Schulen viel zu weit entfernt sind oder sie auf den Feldern mitarbeiten müssen. Besonders oft Mädchen haben hier kaum Zugang zu Bildung, da diese häufig schon im kindesalter verheiratet werden.
Arvika Traummann (5B)
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