Artikel 15: Recht auf Staatsangehörigkeit
- Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
- Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Willkür, Bürokratie und Zufall
Bei der Produktion eines jeden Menschen muss eine gewisse Liste abgearbeitet werden. Zuerst wird der Körper gestaltet, der Charakter geformt und wenn der Mensch als solcher fertig ist, wird ein passender Ort für ihn gesucht. Doch welcher ist der richtige Ort? Kommen alle Bösen ins Kriegsgebiet? Alle Netten ins Paradies? Oder vielleicht alle, die ein starkes Immunsystem zu haben scheinen, in die afrikanische Wüste, weil sie belastungsfähiger sind? Aber das wäre ja viel zu einfach, da hätte man zu wenig Arbeitsplätze und die Weltwirtschaft nähme Schaden. Aus diesem Grund stellen sich alle der Reihe nach an einem Schalter an, welcher von einer genervten Dame besetzt ist und die für jeden Neuankömmling in einen Topf voller kleiner Zettel greift, um so den „perfekten Ort“ für jeden Menschen zu finden. Manche jubeln und freuen sich, dass sie in der ersten Welt aufwachsen werden und andere fangen vor Schreck an zu zittern, wenn ihnen bewusst wird, dass ihre Lebenserwartung geringer ist als die Länge ihrer Kopfhaare.
Dabei kümmert sich jedes Individuum nur um sich und sucht den Grund für sein Glück, beziehungsweise Pech, in den Stärken oder Schwächen des eigenen Charakters. Die anderen Menschen sind vergessen, da jeder eine eigene Staatsbürgerschaft besitzt. Wozu sollte man denn da noch eine zweite oder eine ganz neue brauchen?
Johanna Hartkopf (MSS12)
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