- Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
- Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Dazu eine kleine Geschichte:
Es gab einmal einen Jungen, der seine Eltern noch nie angelogen hatte. Eines Tages ging er in den Supermarkt, um Eier und Teig für seine Mutter zu kaufen, damit sie für ihn einen Kuchen backen konnte. Es war nämlich sein Geburtstag morgen. Als er alle Zutaten besorgt hatte, machte er sich auf den Heimweg. Doch es passierte kurz vor seinem Haus, als ein zu schnell fahrendes Auto ihn anfuhr und er seine Tasche fallen ließ. Alle Eier waren kaputt! Zu Hause angekommen, erzählte er alles seine Mutter, aber sie glaubte es ihm erst nicht und sie sagte: „Du kannst deinen Geburtstag morgen nicht feiern! Alle Geschäfte sind jetzt zu und ohne Eier kann ich keinen Kuchen backen!“ Doch da ihr Sohn eigentlich nie log, glaubte sie ihm letztendlich seine Geschichte und er durfte seinen Geburtstag einen Tag später feiern.
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